Quantcast
Channel: Blog – Billomat
Viewing all 86 articles
Browse latest View live

Fehlendes Liefer- und Leistungsdatum gefährdet Vorsteuerabzug

$
0
0

Wer Rechnungen schreibt, sollte unbedingt darauf achten, das Liefer- oder Leistungsdatum in jeder Rechnung auszuweisen. Ein fehlendes Liefer- und Leistungsdatum verstößt gegen die erforderlichen Pflichtangaben einer Rechnung und kann dazu führen, dass das Finanzamt sich weigert, die ausgewiesene Umsatzsteuer als abzugsfähig anzuerkennen.

Häufig wird die Rechnung zeitgleich mit der Lieferung oder Leistungserbringung ausgestellt. Beide Daten fallen demnach auf einen Tag. Warum muss ich dennoch zusätzlich das Liefer- bzw. Leistungsdatum ausweisen, obwohl das Rechnungsdatum aus der Rechnung hervorgeht?

Fehlendes Liefer- und Leistungsdatum gefährdet Vorsteuerabzug

Beim Schreiben von Rechnungen gibt es einiges zu beachten – zum Beispiel, ob das Liefer- und Leistungsdatum richtig ausgewiesen ist. Sonst könnte der Vorsteuerabzug gefährdet sein.

Gehören Liefer- und Leistungsdatum zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben?

Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG zählt das Liefer- oder Leistungsdatum zu den steuerlich relevanten Pflichtangaben. Verstößt die Rechnungslegende gegen die Pflichtangabenregelung, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug ablehnen. Pflichtangaben in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 9 UStG und somit auch die Angabe des Leistungs- und Lieferungsdatum nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG verfolgen das Ziel, die Erhebung der Umsatzsteuer und ihre Überprüfung sicherzustellen.

Die Rechnungsdaten müssen für das Finanzamt leicht überprüfbar und nachvollziehbar gestaltet werden, damit festgestellt werden kann, ob die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gewährleistet werden. Wenn das Leistungs- oder Lieferdatum nicht ersichtlich ist, kann das Finanzamt auch nicht nachvollziehen, wann die Umsatzsteuer und demzufolge der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist. Die Angabe des Lieferungs- oder Leistungsdatums bei  zeitgleichem Rechnungsdatum ist also nicht entbehrlich, da das Finanzamt stets im ungewissen wäre, ob beide Daten nun wirklich identisch sind oder aus anderen Gründen nicht ausgewiesen wurden.

Noch mehr Steuertipps?

Melde dich für den Billomat Newsletter an und erhalte regelmäßig kostenlose Steuertipps!

Jetzt anmelden

Warum benötigt das Finanzamt das genaue Lieferungs- und Leistungsdatum?

Fälschlicherweise wird von Rechnungslegenden häufig angenommen, dass das Rechnungsdatum allein ausreicht, um den Leistungsabschluss zu datieren. Diese Problematik lässt sich mit der Anmeldung der Umsatzsteuer zur Vorsteuer beim Finanzamt erklären. Die Umsatzsteuer wird im Leistungsmonat berücksichtigt. Wenn man die Rechnung rückwirkend nach Abschluss des Monats stellt, muss die Umsatzsteuer des Vormonats berücksichtigt werden. Liegt kein Liefer- und Leistungsdatum vor, kann das Finanzamt nicht nachvollziehen, wann genau die Umsatzsteuer entstanden ist.

Wichtige Hinweise zum Liefer- und Leistungsdatum:

  • Das Liefer- oder Leistungsdatum muss aus der Rechnung hervorgehen, ganz gleich ob es mit dem Ausstellungsdatum identisch ist.
  • Das Datum kann auch in einem Dokument stehen, auf welches die Rechnung Bezug nimmt z.B. Lieferschein oder Annahmeprotokoll. Für eine leichte Nachprüfbarkeit ist allerdings eine hinreichend genaue Bezeichnung der zusätzlichen Unterlage erforderlich.
  • Laut § 31 Abs. 4 UstDV ist die Angabe des Kalendermonats, in welchem die Lieferung oder Leistung abgeschlossen wurde ausreichend.
  • Bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro Brutto ist die Angabe des Liefer- und Leistungsdatum nicht notwendig.
  • Das Liefer- und Leistungsdatum darf ebenfalls entfallen, wenn es sich um eine Rechnung über An- und Vorauszahlung handelt und der Zeitpunkt der Leistungs- oder Lieferungserbringung noch nicht feststeht. In der Rechnung ist es deutlich kenntlich zu machen, dass es sich um eine noch nicht erbrachte Leistung handelt.

Wie bestimme ich den Liefer- und Leistungszeitraum?

Die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Liefer- und Leistungszeitraumes kann im Einzelfall schwierig sein. Hier eine hilfreiche Übersicht:

Art der Lieferung/Leistung Zeitraum
Abhollieferung Lieferungszeitpunkt ist die Übergabe der Ware an den Käufer.
Bewegte Lieferung Der Gegenstand wird durch einen Lieferer, Abnehmer oder Dritten befördert. Lieferzeitpunkt ist wenn die Beförderung/Lieferung an den Abnehmer beginnt.
Lieferung frei Haus Lieferungszeitraum ist wenn die Ware beim Empfänger eintrifft.
Lieferung ab Werk Lieferzeitraum ist wenn die Ware das Lager des Lieferanten verlässt.
Sonstige Leistungen Leistungszeitraum ist wenn die Leistung fertiggestellt, beendet oder abgenommen wurde.
Zeitlich begrenzte Leistungen Leistung ist mit Beendigung des Rechtsverhältnisses ausgeführt. (Ausnahme: Teilleistungen)
Abrechnung einer noch nicht ausgeführten oder sonstigen Leistung Rechnung über eine Anzahlung, zur Angabe des Datums ist Rechnungslegender nur dann verpflichtet, wenn Lieferungs- oder Leistungsdatum bereits feststeht.

Grundsätze zur Angabe von Liefer- und Leistungsdatum

Im Grundsatz unterscheiden sich Rechnungen, denen eine Warenlieferung zugrunde liegt, von einer Rechnung aufgrund einer Dienstleistung. Denn die Warenlieferung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt, während eine Dienstleistung einen Lieferzeitraum umfassen kann. 

Waren – Lieferdatum

Grundsätzlich kann bei einer Warenlieferung der Zeitpunkt der Übergabe einer Ware als Lieferdatum auf der Rechnung angegeben werden. Viele Waren werden jedoch über einen Dritten übergeben, wodurch der Zeitpunkt der Übergabe bei der Rechnungsstellung nicht geklärt ist. Daher ist bei einem Warenversand zum Beispiel das Datum des Versandes auf der Rechnung auf der Rechnung anzugeben.

Dienstleistung – Leistungsdatum

Dienstleister sollten grundsätzlich mit ihrem Kunden einen Abnahmetermin vereinbaren. Das schützt den Dienstleister davor, dass sich der Projektabschluss unnötig in die Länge zieht. Die Abnahme der Dienstleistung ist zudem mit dem Zeitpunkt der Leistung identisch und kann daher auch eindeutig auf der Rechnung als Lieferzeitpunkt angegeben werden. 

Unbekanntes Leistungsdatum

Wenn über eine Leistung abgerechnet wird, deren Erbringung noch nicht abgeschlossen ist, dann wird eine so genannte Abschlagsrechnung gestellt. Der Abschlag ist eine Anzahlung auf eine Leistung, die erst in der Zukunft vollständig erbracht wird. Die Abschlagsrechnung muss als solche ausgewiesen sein, zum Beispiel mit der Bezeichnung à-conto-Rechnung. In diesem Fall muss die Leistungserbringung auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden. Denn die Rechnung ohne Leistungsdatum ist nur als Teilrechnung zu verstehen, die zu einer abschließenden Rechnung mit Leistungsdatum oder Leistungszeitraum gehört. 

Beispiele zur Formulierung von Liefer- und Leistungsdatum auf der Rechnung

Sowohl der Kunde als auch das Finanzamt müssen den Leistungszeitraum oder den Lieferzeitpunkt aus der Rechnung des Lieferanten oder Dienstleisters eindeutig ersehen können. Als gültige Angabe können zum Beispiel folgende Angaben verwendet werden:

  • Datumsangabe von Lieferung oder Leistung
  • Verweis auf Lieferschein mit Lieferdatum
  • Formulierung: Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum

Was sind die Folgen einer Rechnung ohne Leistungsdatum?

Grundsätzlich gilt, dass auf jeder Rechnung Lieferdatum Pflicht ist. Wenn das Leistungs- oder Lieferdatum auf der Rechnung fehlt, dann handelt es sich nicht um eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG. Eine solche Rechnung wird durch das Finanzamt nicht anerkannt. Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann aufgrund des formalen Mangels nicht als ausgezahlte Vorsteuer steuerlich geltend gemacht werden. Für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer ist das Rechnungsdatum nicht ausreichend. 

Hinweis: Billomat erteilt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ähnliche Fragen: 

Der Beitrag Fehlendes Liefer- und Leistungsdatum gefährdet Vorsteuerabzug erschien zuerst auf Billomat.


ZUGFeRD-Rechnung mit Billomat erstellen

$
0
0

Damit nicht jede Branche beim Erstellen und Versenden von elektronischen Rechnungen ihr eigenes Süppchen kocht, wurde bereits 2014 ein einheitlicher Standard für elektronische Rechnungen entwickelt, die sogenannte ZUGFeRD-Rechnung. Ab sofort unterstützt auch deine Buchhaltungssoftware Billomat das ZUGFeRD Datenformat. Alle Informationen zur ZUGFeRD-Rechnung und wie du diese mit Billomat erstellen kannst, erfährst du im folgenden Beitrag.

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD, das steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland. Dabei handelt es sich um ein einheitliches Datenformat für elektronische Rechnungen, das in Zusammenarbeit mit Verbänden, Ministerien und Unternehmen entwickelt und am 25. Juni 2014 veröffentlicht wurde. Das Ziel von ZUGFeRD ist es, elektronisch erstellte Rechnungen maschinell und automatisiert auslesbar zu machen und zeitgleich die vom Finanzamt geforderten Archivierungsanforderungen an Rechnungen zu erfüllen. Klingt erstmal kompliziert, ist es aber gar nicht, denn mit Billomat kannst du deine Rechnungen ganz automatisch im etablierten ZUGFeRD-Format erstellen.

Was beinhaltet eine ZUGFeRD-Rechnung?

ZUGFeRD verbindet zwei altbekannte Dateiformate: XML und PDF. Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus:

  • einer bildlichen Darstellung der Rechnung im PDF/A-3-Dateiformat und
  • einer maschinenlesbaren XML-Datei, die dem PDF angehängt wird.

Es handelt sich also um ein hybrides Rechnungsformat. Die in der Rechnung enthaltenen Daten sind sowohl maschinell auslesbar als auch als Bilddatei vorhanden, um die vom Finanzamt geforderte revisionssichere Archivierung zu erfüllen. Um elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format zu erzeugen, auszulesen und weiterzuverarbeiten, benötigst du eine entsprechende Software wie Billomat, die das Format unterstützt.

Welche Vorteile hat das ZUGFeRD Format?

Der ZUGFeRD-Standard richtet sich vor allem an Kleinunternehmen, Freiberufler und Mittelständler. Durch das einheitliche Datenformat können Kunden im Briefkopf komfortabel, schnell und einfach elektronisch ausgetauscht werden. Neben dem Wegfall von Material- und Portokosten gehören die automatische Verarbeitung der Rechnungen und die damit verbundene Effizienzsteigerung und Kostensenkung zu den Vorteilen der ZUGFeRD-Rechnung. Zudem erfüllt das Format die Anforderungen der internationalen und europäischen Standardisierung und kann unter Berücksichtigung der jeweils relevanten nationalen Vorschriften auch beim grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch verwendet werden.

Warum auch du auf ZUGFeRD umstellen solltest?

  • Flexibilität: Dank dem ZUGFeRD-Format kannst du elektronische Rechnungen ganz ohne Absprache mit dem Rechnungsempfänger über das benötige Dateiformat versenden.
  • Automatisierung: Durch das einheitlich, maschinell auslesbare ZUGFeRD-Format kannst du Zahlungsvorgänge automatisieren und verschlanken. Das Scannen von Rechnungen, eine manuelle Datenübertragung und etwaige damit verbundene Fehlerquellen entfallen. Zudem sinken Zeitaufwand und Personalkosten.
  • Umweltschutz: Da du keine Rechnungen mehr ausdrucken, eintüten und manuell versenden musst, sinken nicht nur deine Materialkosten, sondern auch der Aufwand für den Versand. Der geringere Papierverbrauch kommt der Umwelt zugute.
  • Kostenersparnis: Durch den Wegfall von Druck- und Portokosten kannst du pro Rechnung zwischen 1,53 € und 4,19 € einsparen.

Wie kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung mit Billomat erstellen?

Genug zur Theorie, wie sieht das in der Praxis aus? Um eine ZUGFeRD-Rechnung mit Billomat zu erstellen, musst du lediglich deine Einstellungen für deine Dokumentenvorlagen prüfen. Rufe dazu zunächst deine Dokumentenvorlage auf, die du im ZUGFeRD-Format erstellen möchtest. Klicke dazu auf >Einstellungen >Dokumente >Dokumentenvorlage. Unter der Option „Allgemeines“ kannst du jetzt neben einem normalen PDF-Dokument und einem PDF/A-1b Dokument auch ein PDF/A-3b (ZUGFeRD) Dokument über die Checkbox auswählen. Danach nur noch auf „Speichern“ klicken und schon erstellt dir Billomat automatisch deine ZUGFeRD-Rechnung. Bitte beachte, dass diese Option aktuell nur für Standardvorlagen verfügbar ist, jedoch nicht für individuelle Vorlagen.

ZUGFeRD-Rechnung mit Billomat erstellen: Ein Klick in den den Dokumenten Einstellungen reicht aus!

ZUGFeRD-Rechnung mit Billomat erstellen: Ein Klick in den den Dokumenten-Einstellungen reicht aus!

Noch Fragen zu den ZUGFeRD-Rechnungen von Billomat?

Unser Kundensupport steht dir jederzeit für Fragen per Telefon: +49 800 – 24556628 und E-Mail: support@billomat.com zur Verfügung. Vielen Dank an dieser Stelle für das hilfreiche Feedback im Billomat Ideenportal, indem sich einige Nutzer diese Funktion gewünscht haben.

Die letzten Billomat Update im Überblick:

Der Beitrag ZUGFeRD-Rechnung mit Billomat erstellen erschien zuerst auf Billomat.

Billomat Changelog: 2. Quartal 2018

$
0
0

Lange haben wir daran gearbeitet, jetzt ist er endlich da: Die Rede ist natürlich vom Mobilen Belegscan. Mit der Billomat Mobile App, verfügbar für iOS und Android, kannst du jetzt all deine Ausgaben bequem von unterwegs mit deinem Smartphone erfassen und archivieren. Ein Foto von deinem Kassenzettel, dem Bewirtungsbeleg oder der Hotelrechnung reicht aus, schon extrahiert Billomat automatisch alle relevanten Daten. So gehen ganz sicher keine Belege mehr verloren.

Aber auch an unserer Billomat Software und in Sachen Schnittstellen hat sich einiges getan. Im folgenden Changelog findest du eine Auflistung der wichtigsten Updates aus den letzten 3 Monaten:

Neue Funktionen

  • ZUGFeRD-Rechnung (26.06.18): Über die Dokument Einstellungen kannst du deine Rechnungen jetzt auch im ZUGFeRD-Datenformat (PDF/A-3) erstellen. mehr erfahren
  • Belegupload für Kassenzettel und Co. (23.05.18): Die Belegerkennung wurde um neue Dokumententypen erweitert. Der Belegupload erkennt jetzt auch Kassenzettel, Tankbelege, Überweisungsformulare und mehr. mehr erfahren
  • Mobile Belegscan für iOS und Android (18.05.18): Fotografiere deine Belege bequem von unterwegs mit der Smartphone Kamera und erstelle Eingangsrechnungen mit der Billomat App Version 3.0.0. mehr erfahren
  • Billomat Webinare (16.05.18): Ob Einsteiger oder Fortgeschritten – in den kostenlosen Billomat Webinaren erklären dir unsere Kundenberater die einzelnen Funktionen, Add-Ons und Automatisierungsmöglichkeiten von Billomat. mehr erfahren
  • Billomat App für Android (18.04.18): Nach einem umfangreichen Redesign ist die Billomat Mobile App jetzt auch für Android Nutzer verfügbar, und zwar gleich in fünf Sprachen. mehr erfahren

Verbesserungen

  • Update DATEV Export (18.06.18): Durch den Ausbau unseres Exportes entspricht dieser nun den DATEV Entwicklerleitfaden. Unser DATEV Export wurde unter anderem um einen Header Satz, der Mandantennummer und der Beraternummer erweitert.
  • Update WooCommerce Plugin (29.05.2018): In Version 2.1.0 wurde unser Plugin für WooCommerce Shops um das Mapping von Bezahlarten und ein Errorlog erweitert. mehr erfahren
  • Rechnungsdatum beim Abschluss von Rechnung (23.04.18): Über die Konfiguration der Standardwerte kannst du definieren, ob Billomat bei der Vergabe des Rechnungsdatums auf das Abschlussdatum zurückgreifen soll oder ob du das Rechnungsdatum individuell beim Erstellen der Rechnung definieren möchtest. mehr erfahren
  • Positionsüberschriften und Zwischensummen auf Folgeseiten (23.04.18): Über die Dokumenten Vorlagen kannst du für deine Standardvorlagen das Anzeigen von Zwischensummen und Positionsüberschriften auf Folgeseiten mehrseitiger Rechnungen aktivieren. mehr erfahren
  • Karenztage im Mahnlauf (23.04.18): Neben der Voreinstellung von 1-7 Tagen im Dropdown Menü kannst du deine Karenztage jetzt auch individuell als Freitext definieren.
  • Platzhalter InvoiceItem.unit_price_plain (23.04.18): Die Implementierung des Platzhalters [InvoiceItem.unit_price_plain] ermöglicht es, den Preis pro Einheit ohne Währungszeichen darzustellen.
  • Update DATEV Export (18.04.18): Durch die Implementierung eines Datumsfilter kannst du dir die Datensätze jetzt auch für einen expliziten Zeitraum filtern und exportieren.
  • Erstellung von Abo-Rechnungen in der Vergangenheit (16.04.18): Abo-Rechnungen kannst du nun auch nachträglich über die Weboberfläche (nicht via API) anlegen. Der Folgeversand erfolgt anhand des ersten Rechnungsdatum im vorgegebenen Zeitlauf (zum Beispiel monatlich).

Ausblick Q3 2018

  • Amazon Schnittstelle: Amazon Shops, die Rechnungen und Versand individuell abwickeln, können ihren Shop mit Billomat verknüpfen. Über die Schnittstelle werden künftig automatisch Rechnungen und Lieferscheine erstellt und versendet. Beta Teste läuft!
  • Kleinunternehmerregelung: Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG musst du in deiner Rechnung auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Billomat kümmert sich zukünftig um alle relevanten Einstellungen, Steuersätze und Pflichtangaben in deinem Billomat Account.
  • Shopify App: Wir überarbeiten aktuell unsere Shopify App. Durch die Anpassungen können wir dir künftig einen besseren Support leisten und die Schnittstelle kontinuierlich ausbauen.
  • Abo-Eingangsrechnungen: Wiederkehrende Eingangsrechnungen wie zum Beispiel Mietkosten, Wartungsverträge oder Softwarelizenzen kannst du künftig mit Billomat automatisch als Eingangsrechnung erfassen lassen.
  • Mehrere Positionen in Eingangsrechnungen: Künftig kannst du beim Erfassen von Eingangsrechnungen mehrere Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen inklusive Kostenstelle und Aufwandskonto anlegen.

Übersicht aller Billomat Changelogs

Der Beitrag Billomat Changelog: 2. Quartal 2018 erschien zuerst auf Billomat.

Wasserzeichen auf Entwurfsrechnungen

$
0
0

Und wieder hat es ein Kundenwunsch aus dem Ideenportal auf die Billomat Software geschafft! Am 18.07.2018 haben wir ein Update eingespielt, das Dir mit sofortiger Wirkung und kostenlos zur Verfügung steht. Darin enthalten: Die Option Wasserzeichen auf Entwurfsrechnungen (Idee Bill-I-250).

Hintergrund: Wenn Du eine Rechnung erstellst, kannst Du Dir diese bereits vor dem Abschließen über die Vorschau als PDF ansehen, beispielsweise um das Format oder einen Seitenumbruch zu prüfen. Eigentlich ziemlich praktisch, doch gerade wenn mehrere Nutzer mit dem Account arbeiten und periodisch eine Vielzahl an Rechnungen manuell erstellt wird, kann die PDF-Vorschau von Entwurfsrechnungen zu Irritationen führen. Ist die Rechnung bereits abgeschlossen? Oder wurden noch Änderungen vorgenommen?

Das Worst Case Szenario: Die Entwurfsrechnung wird versehentlich an den Kunden versendet, obwohl diese noch nicht abgeschlossen ist.

Aus diesem Grund haben sich einige unserer Billomat Nutzer eine Option gewünscht, die es ihnen auch in der PDF-Vorschau ermöglicht zu identifizieren, ob es sich um eine Entwurfsrechnung oder um eine abgeschlossene Rechnung handelt.

Unsere Lösung: Markiere Deine Entwurfsrechnungen doch einfach mit einem Wasserzeichen.

Neu: Wasserzeichen für Entwurfsrechnungen

Neu: Wasserzeichen für Entwurfsrechnungen

So aktivierst du Wasserzeichen auf Entwurfsrechnungen:

Die neue Option Wasserzeichen auf Entwurfsrechnungen kannst Du in Deinem Billomat Account unter >Einstellungen >Dokumente >Entwürfe aktivieren. Für alle Neukunden ab dem 18.07.2018 ist die Wasserzeichen Einstellung bereits voreingestellt. Die neue Funktion ist nur für Standardvorlagen verfügbar.

Neu: Wasserzeichen für Entwurfsrechnungen

Fragen, Feedback oder eigene Ideen?

Unser Kundensupport steht Dir jederzeit für Fragen per Telefon: +49 800 – 24556628 und E-Mail: support@billomat.com zur Verfügung. Vielen Dank an dieser Stelle für das hilfreiche Feedback im Billomat Ideenportal.

Die letzten Billomat Update im Überblick:

Der Beitrag Wasserzeichen auf Entwurfsrechnungen erschien zuerst auf Billomat.

Billomat Changelog: 3. Quartal 2018

$
0
0

Auch im letzten Quartal haben wir fleißig daran gearbeitet, Billomat für euch noch besser zu machen. Im Folgenden findest Du die wichtigsten Neuerungen und Updates des letzten Quartals:

Neue Funktionen

  • Amazon Schnittstelle: Als Amazon Seller kannst du dich freuen, denn Billomat übernimmt die Rechnungsstellung für deinen Amazon Shop automatisch. Billomat prüft für alle Bestellungen im Status „shipped“, ob Rechnungen vorhanden sind. Fehlen diese, erstellt sie Billomat für dich. Mehr erfahren >>
  • EPOST: Neben Pixelletter und Google Cloud Print, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, Rechnungen digital über EPOST – einem Service der deutschen Post – zu verschicken.
  • GoBD-Konformität: Um dem Bundesfinanzministerium und der GoBD zu entsprechen, ist es ab sofort innerhalb von Billomat nicht mehr möglich, abgeschlossene Rechnungen zu löschen.
  • Serverumzug: Billomat wächst mit seinen Kunden. Damit wir euch weiterhin ein performantes System zu Verfügung stellen können, benötigten wir neue Serverpower. Unsere Server sind nun flexibler und können je nach Auslastung zu- oder abgeschaltet werden.

Verbesserungen

  • DATEV-Export: Belegfeld 2 und der Buchungstext sind Spalten innerhalb des CSV-Exports, die je nach Steuerberater und System unterschiedlich belegt sein sollten. Dies ist nun auch in der Vorauswahl des Exports möglich. Ebenso kannst du jetzt die Buchungsstapel auswählen, die du exportieren möchtest, und die Bezeichnung ändern.
  • Neuer Menüpunkt „Berichte/Exporte“: damit die wichtigen Funktionen schnell aufzurufen sind, erreichst du ab sofort den Menüpunkt Berichte/Exporte auf der obersten Menüebene. Die Berechtigungen lassen sich auch entsprechend konfigurieren.
  • Menü-Anpassungen – mobile UX: Um mobil, aber auch auf dem Desktop möglichst bequem durch das Menü zu navigieren, öffnet das Untermenü nicht mehr nach rechts als Overlay, sondern es fährt jetzt nach unten aus.
  • Import von Schlagworten bei Artikeln: Wenn du Artikel importierst, ist es möglich, die Schlagworte zu den Artikeln zu importieren. Die Schlagworte dienen dem Filtern von Artikeln und können bereits über den Bulk-Upload in Billomat eingespeist werden.
  • Filter bei verschiedenen Dokumentenübersichten: z.B. bei der Rechnungs- oder Angebotsübersicht, aber auch in den anderen Übersichten, gibt es nun zahlreiche neue Möglichkeiten zu filtern.
  • Steuersätze im Dropdown: du kannst dir zentral verschiedene Steuersätze anlegen und verwalten. Beim Anlegen des betreffenden Dokuments kannst du sie dann individuell pro Position auswählen.
  • API-Anpassungen: unsere API liefert jetzt innerhalb eines Requests drei weitere Daten: customfield, updated_at und custom_properties.
  • DIN-Norm Anpassung: vor jedem Prozentzeichen steht nun ein Leerzeichen.

Ausblick Q4 2018

  • UStVA: ab dem Q4 bekommt Billomat endlich die langersehnte Möglichkeit zur Umsatzsteuervoranmeldung. Du kannst dann mit Billomat deine UStVA erstellen und direkt an Elster übermitteln.
  • Mehrere Positionen in Eingangsrechnungen: Künftig kannst du beim Erfassen von Eingangsrechnungen mehrere Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen inklusive Kostenstelle und Aufwandskonto anlegen.
  • Shopify Schnittstelle: Wir überarbeiten aktuell unsere Shopify Schnittstelle. Durch die Anpassungen können wir dir künftig einen besseren Support leisten und die Schnittstelle kontinuierlich ausbauen.
  • Neuer Rechnungsstatus „uneinbringbar“: Die möglichen Stati von Rechnungen werden für eine bessere Auswertungsmöglichkeit und Übersicht um den Status „uneinbringbar“ erweitert.
  • Kleinunternehmerregelung: Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG musst du in deiner Rechnung auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Billomat kümmert sich zukünftig um alle relevanten Einstellungen, Steuersätze und Pflichtangaben in deinem Billomat Account.

Übersicht aller Billomat Changelogs

Der Beitrag Billomat Changelog: 3. Quartal 2018 erschien zuerst auf Billomat.

GoBD-Update: Abgeschlossene Dokumente können nicht mehr gelöscht werden

$
0
0

Bereits im Jahr 2014 erließ das Bundesfinanzministerium die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ ( kurz: GoBD), in der die  Anforderungen an eine IT-gestützte Buchhaltung zusammengefasst werden. Als Anbieter einer professionellen Buchhaltungssoftware ist es unser oberstes Anliegen, und natürlich auch unsere Verpflichtung, die Umsetzung dieser Anforderungen innerhalb unserer Software zu gewährleisten.

GoBD-konforme Buchhaltung: Unveränderbarkeit von Dokumenten

GoBD-konforme Buchhaltung, das bedeutet vor allem, dass elektronisch erstellte geschäftliche Dokumente unveränderbar digital aufbewahrt werden müssen. Um die Unveränderbarkeit von Rechnungen innerhalb der Billomat Software sicherzustellen, ist es bereits seit dem 01.10.2018 nicht mehr möglich, abgeschlossene Rechnungen zu löschen (siehe Info Mailing vom 31.08.2018).

Erstellst Du eine Rechnung mit Billomat, kannst Du diese nach wie vor bearbeiten und löschen, solange sie sich noch im Status Entwurf befindet. Sobald Du die Rechnung jedoch abschließt, wird das finale PDF-Dokument erzeugt. Eine Änderung oder Löschung ist dann nicht mehr möglich. Sollte Dir nachträglich ein Fehler in dem Dokument auffallen, muss die Rechnung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen storniert werden. Rufe dazu die fehlerhafte Rechnung auf und nutze den „Stornieren“ Button. Unsere Software leitet Dich in wenigen Klicks durch den kompletten Prozess und erstellt Dir für das fehlerhafte Dokument eine Korrekturrechnung. Im Anschluss kannst Du eine neue Rechnung mit den korrekten Daten erstellen und diese gemeinsam mit der Korrekturrechnung an den Rechnungsempfänger versenden.

GoBD-Update: Abgeschlossene Dokumente können nicht gelöscht werden

Die GoBD beziehen sich jedoch nicht ausschließlich auf Rechnungen, sondern auf alle digitalen Dokumente, die Geschäftsvorfälle belegen. Aus diesem Grund werden wir das Löschen abgeschlossener Dokument ab dem 12.11.2018 auch für weitere Dokumententypen unterbinden. Davon betroffen sind die folgenden Dokumententypen:

  • Angebote (sofern das Angebot als gewonnen markiert wurde)
  • Auftragsbestätigungen
  • Gutschriften
  • Lieferscheine
  • Mahnungen

Wichtiger Hinweis für API Nutzer

Bitte beachte, dass diese Änderungen sowohl Nutzer der Webanwendung als auch Nutzer der Billomat API betreffen. Die folgenden Befehle zum Löschen von Dokumenten inklusive aller dazugehörigen Verknüpfungen, Positionen und Kommentaren werden zum 12.11.2018 abgeschafft:

Angebot löschen DELETE /api/offers/{id}
Auftragsbestätigung löschen DELETE /api/confirmations/{id}
Gutschrift löschen DELETE /api/credit-notes/{id}
Lieferschein löschen DELETE /api/delivery-notes/{id}
Mahnung löschen DELETE /api/reminders/{id}

Bitte prüfe rechtzeitig, ob Du von den Änderungen betroffen bist. Unser Kundensupport steht Dir jederzeit für Fragen per Telefon: +49 911 – 148861590 und E-Mail: support@billomat.com zur Verfügung.

Der Beitrag GoBD-Update: Abgeschlossene Dokumente können nicht mehr gelöscht werden erschien zuerst auf Billomat.

Artikeltyp festlegen: Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen

$
0
0

Der Beitrag Artikeltyp festlegen: Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen erschien zuerst auf Billomat.

Optimiert: Suche, Kommentare, Exporte und Entwürfe

$
0
0

Der Beitrag Optimiert: Suche, Kommentare, Exporte und Entwürfe erschien zuerst auf Billomat.


Billomat WooCommerce Plugin Version 2.3.0: Alle neue Funktionen auf einen Blick

$
0
0

Der Beitrag Billomat WooCommerce Plugin Version 2.3.0: Alle neue Funktionen auf einen Blick erschien zuerst auf Billomat.

Fit für 2019: Nummernkreise zum Jahreswechsel anpassen

$
0
0

Das Jahr neigt sich langsam neigt dem Ende und 2019 steht vor der Tür. Damit es zum Jahresbeginn kein böses Erwachen bei den Rechnungsnummern sowie der Nummerierung von anderen Dokumenten gibt, solltest du vorsichtshalber noch einmal einen Blick auf deine Einstellungen für die Nummernkreise werfen.

So änderst du Nummernkreise zum Jahreswechsel:

Verwendest du unter Einstellungen > Dokumente > Nummernkreise im Präfix den Wert „2018“, musst du diesen zum Jahreswechsel durch 2019 ersetzen. Um das Ganze für die Zukunft zu automatisieren, Fehlerquellen zu reduzieren und dir den manuellen Aufwand zu sparen, kannst du für die Jahreszahl im Nummernkreis auch den Platzhalter verwenden. Mit dem Platzhalter [Date.year] passt sich die Jahreszahl im Nummernkreis immer automatisch an – auch zum Jahreswechsel!

Billomat Nummernkreise wechseln

Beispiel: Jahreszahl Platzhalter in den Nummernkreisen verwenden

Darüber hinaus kannst du entscheiden, ob die Fortlaufende Nummer bei einer Änderung des Präfix weiter ansteigt (Präfix ignorieren) oder wieder bei eins beginnt (Präfix berücksichtigen). Weitere Einstellungsoptionen erläutern wir dir übrigens in unserem FAQ.

Hast du alle Einstellungen entsprechend vorgenommen, kannst du dich entspannt zurücklehnen und den Jahreswechsel ohne Sorgen über deine Buchhaltung genießen. Dein Billomat kümmert sich automatisch um alles Weitere!

Der Beitrag Fit für 2019: Nummernkreise zum Jahreswechsel anpassen erschien zuerst auf Billomat.

Persönliche Steuernummer oder USt-IdNr. auf Rechnungen?

$
0
0

Auf eine formell korrekte Rechnung gehört eine Steuernummer. Das ist Vorschrift und dient dazu, dass das Finanzamt Ausgangsrechnungen zweifelsfrei einem Rechnungsaussteller zuordnen kann. Nun haben umsatzsteuerpflichtige Selbstständige sogar zwei Steuernummern: die persönliche, unter der auch private Steuerangelegenheiten beim Finanzamt geführt werden, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Welche davon gehört aber auf die Ausgangsrechnung? Persönliche Steuernummer oder USt-IdNr.? Oder beide?

Persönliche Steuernummer oder USt-IdNr. – was muss auf die Rechnung?

Zuerst einmal solltest Du drei ähnlich klingende Nummern nicht verwechseln:

  • Steuernummer
  • Steuer-ID (Steuer-Identifikationsnummer)
  • USt-IdNr (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

Für Deine Rechnungen sind die die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer relevant, denn die Steuer-ID wird jedem Menschen nach der Geburt zugewiesen und hat nichts mit Deinem Geschäft zu tun.

Wenn Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, also unter die Kleinunternehmerregelung fällst, nutzt Du die Steuernummer auf Deiner Rechnung. Trifft das nicht auf Dich zu, hast Du die Wahl zwischen Steuernummer und USt-IdNr. Denn wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ist es heutzutage möglich, statt der Steuernummer nur noch die USt-IdNr. anzugeben. Das erlaubt .

Wer allzu freizügig mit seiner persönlichen Nummer umgeht, spielt gegebenenfalls wenig wohlgesonnen Menschen praktisch in die Hände: Oft genügt es nämlich bei einem Anruf beim Finanzamt, diese Nummer zu nennen, um Auskünfte über sämtliche Steuerangelegenheiten zu bekommen, die den Nummerninhaber betreffen, delikat erweise sogar über die des Ehegatten, der auch darunter geführt wird.

Übrigens: Auf Rechnungen über Beträge bis 150,00 Euro braucht keine Steuernummer vermerkt zu sein. Siehe dazu auch unser Beitrag über die Pflichtangaben auf einer Rechnung.

Rechnungen online schreiben

Mit Billomat erstellst du professionelle Rechnungen inkl. aller Pflichtangaben. Jetzt anmelden und loslegen!

60 Tage gratis testen

Und wer noch keine Umsatzsteuer-ID hat, der erhält sie kostenlos beim .

Der Beitrag Persönliche Steuernummer oder USt-IdNr. auf Rechnungen? erschien zuerst auf Billomat.

Posten in Eingangsrechnungen anlegen

$
0
0

Der Beitrag Posten in Eingangsrechnungen anlegen erschien zuerst auf Billomat.

Neue Releases-Seite

$
0
0

In regelmäßigen Abständen von ca. 2 Wochen veröffentlichen wir unsere Billomat-Updates. Dort fassen wir alles zusammen, was sich an der Billomat-Software in dieser Zeit neu entwickelt und verändert hat. Vom kleinen Update bis hin zur neuen Funktion.

Alle Aktualisierungen sind mit einer Kennzeichnung versehen, um Dir einen besseren Überblick zu ermöglichen:

  • New: Das sind entweder kleinere Funktionen oder auch neue Features, die wir für Dich entwickelt haben.
  • Update: Unter dieser Rubrik findest Du Optimierungen oder Änderungen an bestehenden Features.
  • Bugfix: Ja, es gibt sie – Fehler, die sich einschleichen und die wir so schnell wie möglich wieder korrigieren.

Der Beitrag Neue Releases-Seite erschien zuerst auf Billomat.

Billomat Banking jetzt auch per PayPal und Kreditkarte

$
0
0

Der Beitrag Billomat Banking jetzt auch per PayPal und Kreditkarte erschien zuerst auf Billomat.

GoBD-Update: Verwendete Artikel können nicht mehr gelöscht werden

$
0
0

Der Beitrag GoBD-Update: Verwendete Artikel können nicht mehr gelöscht werden erschien zuerst auf Billomat.


Einfaches Bezahlen für Deine Kunden: Mit dem Billomat Paylink

$
0
0

Der Beitrag Einfaches Bezahlen für Deine Kunden: Mit dem Billomat Paylink erschien zuerst auf Billomat.

Jetzt Skonto einfach und bequem verbuchen

$
0
0
Billomat Skonto mit Billomat Banking

Skonto-Betrag bei Buchung einer Zahlung mit der Banking-Funktion

Mehr Infos zum Verbuchen einer Zahlung mit Billomat findest Du in unseren FAQ.

Der Beitrag Jetzt Skonto einfach und bequem verbuchen erschien zuerst auf Billomat.

Billomat erhält GoBD-Zertifikat

$
0
0

Der Beitrag Billomat erhält GoBD-Zertifikat erschien zuerst auf Billomat.

Billomat & Salesforce CRM: Die neue Integration

$
0
0

Interesse? Wir unterstützen Dich bei der Einrichtung!

Gerne nehmen wir mit Dir gemeinsam die Installation und komplette Einrichtung der Salesforce Integration vor. Und sind für alle Deine Fragen da. Unser Customer Success-Team freut sich auf Deine Anfrage.

Zum Kontaktformular

Der Beitrag Billomat & Salesforce CRM: Die neue Integration erschien zuerst auf Billomat.

Update zum neuen Billomat-Design

$
0
0

Der Beitrag Update zum neuen Billomat-Design erschien zuerst auf Billomat.

Viewing all 86 articles
Browse latest View live